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Brandschutz

Christian Strandt  • 02.12.2024 11:15 Uhr

Das Schornsteinfegerhandwerk ist in vielen Bereichen in den Brandschutz eingebunden. Im Zuge der Liberalisierung und Entbürokratisierung überträgt der Staat öffentliche Aufgaben an fachkundige Personen bzw. überlässt es der Eigenverantwortung der Bürger, für den Personen- und Sachschutz selbsttätig Sorge zu tragen.

heizungsanlage
Rauchwarnmelder.

Als anerkannter Brandschutzbeauftragter DGUV bieten sich neue Betätigungsfelder an, die von der öffentlichen Hand, von Versicherern oder Betrieben vergeben werden können. Die Qualifikation „Brandschutzbeauftragter“ bietet die Voraussetzung für die Durchführung folgender Aufgaben

Aufgaben:


  • Allgemeine brandschutztechnische Beratung
  • Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
  • Brandschutztechnisches Gebäudemanagement
  • Unterstützung bei der Durchführung der öffentlich-rechtlichen Brandverhütungsschau
  • Beratung der Bauvorlageberechtigten und Architekten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes in den Gebäudeklassen 1 – 3
  • Brandschutzbeauftragter nach Richtlinie Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb 12-09/01)
  • Brandschutztechnische Unterweisung
  • Beratung zur Sicherstellung und Überprüfung der Flucht- und Rettungswege
  • Überprüfung der Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Bewertung von bestehenden Objekten aus Sicht des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes
  • Bundesweite Aktionen zur Akzeptanz und Verbreitung von Brandrauchmeldern