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Informationen und Preisliste

Christian Strandt  • 27.04.2024 17:26 Uhr

 

 

    Informationen und Preisliste stand 2024

      ( Die Preisliste steht bei den PDF-Dateien zum download zur Verfügung )

    

    

    

Sehr geehrte Kunden,

da wir kein gemeinnütziger eingetragener Verein sind, sondern ein betriebswirtschaftlich orientierter Kaminkehrerhandwerksbetrieb mit mehreren Angestellten, müssen auch wir uns Gedanken um die Preisgestaltung machen. 

Die nachfolgende Auflistung der Preise wurde in Anlehnung an die Gebührenordnung von 2013 erstellt. Hierbei fand seinerzeit ein Refa-Gutachten seine Anwendung.

Tätigkeiten werden bei uns grundsätzlich nach pauschalen Arbeitseinheiten (AW = Arbeitswert) abgerechnet, welche zurzeit (2024) mit den Faktor 1,48 Euro/AW zuzüglich MwSt. berechnet werden.

In Einzelfällen, kann es betriebsbedingt je nach Umständen zu Abweichungen vom Faktor kommen.

Der Faktor wird grundsätzlich bei Kostensteigerungen angepasst. Dieses erfolgt mindestens 1x jährlich.

Eine Angebotserstellung für durchzuführende Kaminkehrerarbeiten, erfolgt erst bei einer Nettosumme ab 300,- Euro. Dieses kann sowohl mündlich wie auch schriftlich erfolgen.

 

Begriffsbestimmungen und Erklärungen:

Grundpauschale:

Durch die Grundpauschale werden die betriebsbedingten Kosten abgedeckt (z. B. Bürokosten, Zeitaufwände für Terminplanung, Vor- und Nachbereitung der Mess- bzw. Kehrgeräte, Steuern, Versicherung etc.).

 

Fahrtpauschale:

Durch die Fahrtpauschale werden die allgemeinen Kosten der bereitgestellten Fahrzeuge abgedeckt (z.B. Benzin, Instandhaltungs- und Wartungskosten, Versicherung etc.).

Die Grund- und Fahrtpauschale fällt immer an und wird auf der Rechnungsstellung zusammengerechnet als eine Position.

 

Kehr-bzw. Überprüfungsarbeiten an Abgasanlagen und Verbindungsstücken:

Kehrarbeiten erfolgen an senkrechten und waagerechten Abgasanlagen von zentralen Feuerstätten für feste Brennstoffe, sowie an senkrechten Teilen von Abgasanlagen von Einzelraumfeuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe. Auf Kundenwunsch kann eine Kehrung von waagerechten Abgasanlagen von Einzelraumfeuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe erfolgen.

Überprüfungsarbeiten erfolgen an senkrechten und waagerechten Teilen von Abgasanlagen von Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe. Diese findet im Zuge der Abgaswegeprüfung bzw. der Messung statt.

 

Besondere Kehrarbeiten:

Unter den besonderen Kehrarbeiten, ist das sogenannte Ausschlagen einer Abgasanlage gemeint. Hierbei werden mittels einer mechanischen Welle, stark verpechte Abgasanlagen gereinigt. Diese Tätigkeit ist sowohl sehr Zeit- wie auch Personalaufwendig, sowie erfordert es besondere Arbeitsgeräte. Beim Ausschlagen werden immer zwei Mitarbeiter eingesetzt.

 

Feuerstättenreinigung:

Auf Kundenwunsch kann eine Reinigung von zentralen und dezentralen Feuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe erfolgen.

 

Abgaswegeprüfungstätigkeiten nach der KÜO:

Die Abgaswege- bzw. Kohlenmonoxidprüfung nach der KÜO erfolgt je nach Art einer zentralen und dezentralen Feuerstätte für flüssige und gasförmige Brennstoffe jährlich bzw. alle 2 in einigen Fällen nur alle 3 Jahre.

 

Messtätigkeiten nach dem BImschG:

Die Messung nach dem BImschG erfolgt je nach Alter einer zentralen Feuerstätte für flüssige oder gasförmige Brennstoffe alle 2 bzw. alle 3 Jahre. Bei einer zentralen Feuerstätte für feste Brennstoffe alle 2 Jahre.

 

Überprüfung an Dunsthauben:

Die Überprüfung einer nicht privat genutzten Dunstabzugshaube erfolgt 2x jährlich. Hierbei werden die senkrechten und waagerechten Teile der Abluftleitung, sowie Filter und Motor auf Verschmutzungen überprüft.

 

Überprüfung von Lüftungsanlagen:

Auf Kundenwusch kann eine Überprüfung bzw. Reinigung eine zentralen bzw. dezentralen Lüftungsanlage erfolgen

Erforderliche Lüftungen von zentralen Feuerstätten werden im Zuge der Abgaswegeprüfung bzw. Abgasmessung mit überprüft.

 

Beratungen zu Feuerstätten und Abgasanlagen:

Grundsätzlich sind Beratungen zum Einbau, zur Planung, zum Betrieb, zur Wirtschaftlichkeit und der Errichtung von Feuerstätten, sowie von Abgasanlagen kostenpflichtig. Dieses betrifft vor Ort Begehungen, wie aber auch Beratungen per Telefon oder E-Mail.

 

 Berechnungen und Nachweise:

Oftmals sind Berechnungen bzw. Nachweise entsprechend Herstellervorgaben und gesetzlicher Bestimmungen zum Einbau, zur Planung, zum Betrieb bzw. Weiterbetrieb und der Errichtung von Feuerstätten, sowie von Abgasanlagen vorgeschrieben.

Dieses kann die Kaminfunktionsberechnung gemäß EN 13384 Teil 1 oder 2 sein, sowie der rechnerische Nachweis der nötigen Verbrennungsluft von Feuerstätten. Ebenso der Nachweis der Ableitbedingungen gemäß §19 1.BImSchV oder auch der VDI 3781 Blatt 4 für Feuerstätten für festen Brennstoffe.

Weiter kann eine Typisierung von Einzelraumfeuerstätten gemäß VDI 4207 Blatt 2 zur Nachweiserbringung zum Weiterbetrieb einer Einzelraumfeuerstätte für feste Brennstoffe erforderlich sein, wenn keine Herstellerbescheinigung vorliegt.

Grundsätzlich sind diese kostenpflichtig

 

Preise 2024

Grundpauschalen

Grundpauschale Mess- und Überprüfungstätigkeiten

14 AW

Grundpauschale Kehrtätigkeit

8 AW

Grundpauschale Zusammenlegung von Tätigkeiten

20 AW

 

Fahrtpauschale

Fahrtpauschale

9 AW

 

Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Abgasanlagen und Verbindungsstücken*

Kehrarbeiten Fest / Öl

Schornstein

1,3 AW x Länge

Überprüfungsarbeiten Öl / Gas

Abgasleitung

0,3 AW x Länge

Überprüfungsarbeiten

Stillgelegte aber betriebsbereite Feuerstätte

0,3 AW x Länge

Kehrarbeiten Abgasrohr

Verbindungsstück zentrale Festfeuerstätte

12 AW

Prüfarbeiten Abgasrohr

Verbindungsstück zentrale Festfeuerstätte

2,9 AW

Kehrarbeiten Abgasrohr

Verbindungsstück Einzelraumfeuerstätte

7,2 AW

 

*Bei Mehraufwand der Kehrtätigkeiten wird ein Zuschlag berechnet.

 

Besondere Kehrarbeiten

Ausschlagen Schornstein

2 Mitarbeiter (2x 60 AW)

120 AW x Std.*

 

*Grundsätzlich wird immer mindestens eine Stunde berechnet, danach jede angefangene Stunde

 

Feuerstättenreinigung

Reinigung einer zentralen Feuerstätte (Fest / Öl)

60 AW x Std.*

Reinigung einer Einzelraumfeuerstätte (Fest)

60 AW x Std.*

 

*Grundsätzlich wird immer mindestens eine Stunde berechnet, danach jede angefangene Stunde.

 

Abgaswege- und Kohlenmonoxidprüfung gemäß KÜO, sowie Messung nach dem BImSchG

Abgaswegeprüfung raumluftabhängige Gasfeuerstätte

18 AW

Abgaswegeprüfung raumluftunabhänige Gasfeuerstätte

24 AW

Abgaswegeprüfung Ölfeuerstätte

18 AW

Abgasmessung Feuerstätte für gasförmige Brennstoffe

8 AW

Abgasmessung Feuerstätte für flüssige Brennstoffe

11 AW

Abgasmessung Feuerstätte für feste Brennstoffe

78 AW

 

Überprüfung von Dunstabzugshauben

Überprüfung von nicht privatgenutzten Dunstabzugsanlagen

60 AW x Std.*

 

*Grundsätzlich wird immer mindestens eine Stunde berechnet, danach jede angefangene Stunde.

 

Überprüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen

Überprüfung und Reinigung einer Lüftungsanlage

60 AW x Std.*

Überprüfung einer erforderlichen Lüftungsanlage

1,3 AW x Länge

 

*Grundsätzlich wird immer mindestens eine Stunde berechnet, danach jede angefangene Stunde.

 

Beratungen zu Feuerstätten und Abgasanlagen

Vor-Ort-Beratungen

70 AW x Std.*

Beratung telefonisch oder per E-Mail

40 AW x Std.*

 

*Grundsätzlich wird immer mindestens eine Stunde berechnet, danach jede angefangene Stunde.


Berechnungen und Nachweise

Nachweis der Kaminfunktion gemäß EN 13384 Teil 1 (Einfachbelegung)

            Ab 60,- Euro*

Nachweis der Kaminfunktion gemäß EN 13384 Teil 2 (Mehrfachbelegung)

          Ab 100,- Euro*

Nachweis der erforderlichen Verbrennungsluft für eine Feuerstätte

            Ab 80,- Euro*

Nachweis der Ableitbedingungen gemäß §19 1. BImSchV. für feste Brennstoffe

                19,24 Euro

Ermittlung der erforderlichen Kaminhöhe einer Feuerstätte für feste Brennstoffe gemäß VDI 3781 Blatt 4 bei einer vorgelagerten bzw. Hangbebauung, je vorgelagerten Gebäude

          Ab 250,- Euro*

Typisierung im Einzelfall (Einzelgutachten zur Ermittlung der Einhaltung der Stufe 1 der 1. BImSchV.) zur Nachweiserbringung zum Weiterbetrieb einer Einzelraumfeuerstätte für feste Brennstoffe gemäß VDI 4207 Blatt 2

           Ab 500,- Euro

 

*Nachweis der Kaminfunktion gemäß EN 13384 Teil 1 und 2

Für die Berechnungen der Kaminfunktion gemäß EN 13384 Teil 1 und 2 ist eine umfangreiche Datenaufnahme vor Ort bezüglich der Art der Abgasanlage, sowie der Feuerstätte(n) erforderlich. Der Betreiber kann, wenn er in der Lage ist, die Datenaufnahme selbst vornehmen. Über die zwingend benötigten Daten hat der Betreiber sich selbst zu Informieren. Es wird drauf hingewiesen, dass dann eine Berechnung auf Grundlage seiner Daten erfolgt. Bei fehlerhaften oder fehlenden Daten, kann keine Berechnung erstellt werden. Die Preise sind nach Aufwand gestaffelt.

 

*Nachweis der Verbrennungsluft

Für den rechnerischen Nachweis der benötigten Verbrennungsluft einer neuen Feuerstätte bzw. bei raumlufttechnischen Veränderungen, ist eine umfangreiche Datenaufnahme vor Ort bezüglich Raumgröße, Fenster, Türen, Dichtheit der Gebäudehülle (Innen und Außen), etc. erforderlich.

Alternativ können vom Betreiber verwertbare aktuelle Baupläne mit den jeweiligen Baubeschreibungen gestellt werden. Über die zwingend benötigten Daten hat der Betreiber sich selbst zu Informieren.  Aus den gestellten Unterlagen werden die benötigten Daten zur Berechnung entnommen. Bei fehlerhaften oder fehlenden Daten, kann keine Berechnung erstellt werden. Die Preise sind nach Aufwand gestaffelt.

 

*Ermittlung der Kaminhöhe gemäß VDI 3781 Blatt 4

Aufgrund Änderung der Ableitbedingungen gemäß §19 1.BImSchV, sind neu gebaute Abgasanlagen von Feuerstätten für feste Brennstoffe ab den 01.01.2022 Firstnah anzuordnen. Dieses bedeutet, dass die Abgasmündung näher zum First wie zur Traufe (Dachrinne) liegen muss. Wird eine Abgasmündung nicht Firstnah angeordnet, oder es befindet sich eine vorgelagerte Bebauung bzw. eine Hangbebauung im Umkreis von ca. 20m zur Abgasmündung, ist die erforderliche Kaminhöhe zur Vermeidung einer Rezirkulation von Abgasen gemäß der VDI 3781 Blatt 4 zu ermitteln.

Für diesen Zweck ist eine Datenaufnahme vor Ort erforderlich. Diese beinhaltet die Aufnahme der Gebäudedaten, des Gebäudes mit der Abgasanlage, sowie bei einer vorgelagerten Bebauung die jeweiligen vorgelagerten Gebäude bzw. die der Hangbebauung.

Alternativ können, vom Betreiber die benötigten Daten gestellt werden. Folgende Daten sind dann zwingend erforderlich und vom Betreiber zu erbringen: Aktuelle Bauzeichnung vom Gebäude mit der Abgasanlage, aktueller Lageplan vom Katasteramt über die Lage des Gebäudes mit der Abgasanlage, sowie sämtlicher vorgelagerten Gebäude und evtl. Hangbebauung im Umkreis von ca. 20m zur Abgasmündung der Abgasanlage. Weiter sind alle Daten der vorgelagerten Gebäude (Höhe, Breite, Länge, Dachneigung, sowie horizontaler Winkel zur Abgasmündung) vorzuhalten und zu erbringen.

Bei fehlerhaften oder fehlenden Daten, kann keine Berechnung erstellt werden. Die Preise sind nach Aufwand gestaffelt.

 

 

 EIN ARBEITSWERT ENTSPRICHT 1,48 Euro

Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise. Hierzu kommt immer die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19%

 

Mahngebühr: 

Stufe 1: 0.00 Euro

Stufe 2: 6,00 Euro

Stufe 3: 6,00 Euro

 

 

 

Die Preisgestaltung findet nur in den nachfolgenden Gemeindeteilen bzw. Ortschaften ihre Anwendung.

Bei Gebäuden die sich nicht in den genannten Ortschaften und Gemeindeteilen befinden, wird es zu höheren Kosten kommen.

Ortschaften und Gemeindeteile:

Jettingen-Scheppach- OT Schönenberg     

Burtenbach-Kemnat              

Münsterhausen-Hagenried           

Münsterhausen-Oberhagenried   

Ursberg-Oberrohr             

Neuburg-Edelstetten          

Neuburg-Marbach              

Krumbach-Hirschfelden        

Neuburg-Erisweiler             

Neuburg-Halbertshofen      

Neuburg an der Kammel      

Neuburg-Langenhaslach   

Neuburg-Naichen                

Kammeltal-Waldheim            

Kammeltal-Ried                      

Neuburg-Wattenweiler         

Neuburg-Höselhorst             

Deisenhausen-Unterbleichen        

Wiesenbach-Oberegg                

Wiesenbach-Oberwiesenbach   

Wiesenbach-Sausenthal            

Wiesenbach-Unterwiesenbach  

Roggenburg-Schießen   

 

Grundsätzlich müssen Sie als Hauseigentümer/in bzw. dessen Beauftage/r die Fristgerechte Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten veranlassen ( so genannte Handlungs-bzw. Veranlassungspflicht gemäß §1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ).

Sie als unser Kunde müssen sich jedoch nicht um die Organisation der Arbeitsabläufe / die Termineinhaltung kümmern. Das machen wir für Sie. Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen.

Bei unserer Planung werden Wege so kurz wie möglich gehalten und dadurch Tagesabläufe optimiert.

Der Aufwand der Planung ist relativ hoch. Doch wir erreichen so eine optimale Arbeitsabfolge, was eine hohe Arbeitszeitauslastung ( geringe Stillstands-und Wegezeiten ) bedeutet und sich letztlich in der Preisgestalltung wiederfindet.    

 

 

 
 
 
 
 

 Wir bitten um Verständnis, dass aus verschiedenen Gründen, die Preise anderer Kaminkehrerbetriebe, in unserer Preisgestaltung keine Berücksichtigung finden werden. Ebenso halten wir uns vor, dass wir betriebsbedingt, die Kaminkehrertätigkeiten in einigen Gebäuden der genannten Ortschaften und Gemeindeteilen nicht durchführen werden.

Bitte beachten Sie auch, dass bei Störungen unserer Betriebsabläufe die Kundenbedingt verursacht werden Zuschläge berechnet werden ( z.B. bei höheren Verwaltungsaufwand, Wiederholungsterminen, Durchführungen von Arbeiten nach Ablauf der Fristen von Feuerstättenbescheiden, etc ).

 

Freundliche Grüße

 

Christian Strandt

* Preisanpassung erfolgte am 29.12.2023 *